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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Dresden hat am 23.07.2026 um 11:14 Uhr das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der OneCrowd Loans GmbH eröffnet und Heiko Schaefer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Es ist ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO angeordnet worden, sodass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser nicht einer Leistung an die Schuldnerin zustimmt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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