Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TF-Media UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Industriestr. A11, 01612 Glaubitz
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 41059
EUID
DEU1104.HRB41059
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
532/541 IN 20/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Reinhold Horn
Adresse
Elbstraße 26, 01662 Meißen
Telefon
03521 476530
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.03.2025 , 14:03 Uhr
Eröffnung
02.06.2025 , 14:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.07.2025
Frist für Anträge und Widersprüche
02.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Lichtdesign und Lichtkonzepte, Heimautomatisierung (Smart Home), HIFI, Raumakustik, Netzwerktechnik im Privatbereich, Heimkino, Retrofitting von Bestands-Altgeräten (HIFI), Moderne Hausinstallation sowie die CAD-Planung, -Beratung,-Vertrieb und -Umsetzung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TF-Media UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Glaubitz ist am 02.06.2025 um 14:35 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zuvor war am 06.03.2025 Rechtsanwalt Reinhold Horn zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ermächtigt worden, Bankguthaben entgegenzunehmen, sowie ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwalt Reinhold Horn als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 14.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen, und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen und Widersprüche gegen die Feststellung angemeldeter Forderungen sind bis zum 02.09.2025 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/541 IN 20/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TF-Media UG (haftungsbeschränkt), Industriestraße A 11, 01612 Glaubitz, Amtsgericht Dresden , HRB 41059
vertreten durch den Geschäftsführer Toni Freiwald
- wurde am 02.06.2025 um 14:35 Uhr das Insolvenz…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/541 IN 20/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TF-Media UG (haftungsbeschränkt), Industriestraße A 11, 01612 Glaubitz, Amtsgericht Dresden , HRB 41059
vertreten durch den Geschäftsführer Toni Freiwald
- wurde am 02.06.2025 um 14:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Reinhold Horn, Elbstraße 26, 01662 Meißen, Telefon geschäftlich: 03521 476530 Telefax: 03521 476531 Email geschäftlich: buero.mei@herbold-horn.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 14.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 02.09.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 20/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TF-Media UG (haftungsbeschränkt), Industriestraße A 11, 01612 Glaubitz, Amtsgericht Dresden , HRB 41059
vertreten durch den Geschäftsführer Toni Freiwald
- wurde am 06.03.2025 um 14:03 Uhr Reinhol…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 20/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TF-Media UG (haftungsbeschränkt), Industriestraße A 11, 01612 Glaubitz, Amtsgericht Dresden , HRB 41059
vertreten durch den Geschäftsführer Toni Freiwald
- wurde am 06.03.2025 um 14:03 Uhr Reinhold Horn, Elbstraße 26, 01662 Meißen, Telefon geschäftlich 03521 476530, Telefax 03521 476531, Email geschäftlich buero.mei@herbold-horn.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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