Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Projektentwicklung Lochmann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Bürgerstr. 7, 76829 Landau in der Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 33019
EUID
DET3304V.HRB33019
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 38/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Wiedemann
Kanzlei
Ernestus Rechtsanwälte
Adresse
O 3, 11+12, 68161 Mannheim
Telefon
0621-5339220
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Tätigkeit als Bauträger und Baubetreuer (§34c GewO), Handel mit unbebauten und bebauten Grundstücken, Baumanagement (Projektentwicklung, Projektsteuerung und Projektleitung), Beteiligung an Unternehmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Projektentwicklung Lochmann GmbH ist Gegenstand dieser Bekanntmachung. Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat am 03.03.2026 ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet. Zudem ist Rechtsanwalt Martin Wiedemann von der Kanzlei Ernestus Rechtsanwälte als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Landau in der Pfalz vorgehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 38/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Projektentwicklung Lochmann GmbH, Bürgerstraße 28, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 33019), vertr. d.: Klaus Lochmann, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer), ist am um Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die…
3 IN 38/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Projektentwicklung Lochmann GmbH, Bürgerstraße 28, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 33019), vertr. d.: Klaus Lochmann, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer), ist am um Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum ist Rechtsanwalt Martin Wiedemann, in Kanzlei Ernestus Rechtsanwälte, O 3, 11+12, 68161 Mannheim, Tel.: 0621-5339220, Fax: 0621-53392222 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 03.03.2026
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