Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Propeco Housing GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Bettinastraße 30, 60325 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 50806
EUID
DEM1201.HRA50806
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
1490/25 P-12-
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.01.2026 , 18:15 Uhr
Eröffnung
24.08.2026 , 11:06 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.09.2026
Gläubigerversammlung
05.11.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Propeco Housing GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, ist am 05.01.2026 um 18:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Frankfurt am Main, bestellt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Propeco Housing GmbH & Co. KG ist am 24.08.2026 um 11:06 Uhr vom Amtsgericht Frankfurt am Main gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war bereits am 05.01.2026 um 18:15 Uhr im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Propeco Housing GmbH & Co. KG ist am 24.08.2026 um 11:06 Uhr vom Amtsgericht Frankfurt am Main gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war bereits am 05.01.2026 um 18:15 Uhr im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist dem Schuldner das Verfügungsverbot über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen auferlegt und dieses an den Insolvenzverwalter übertragen worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe bestellt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Propeco Housing GmbH & Co. KG ist am 24.08.2026 um 11:06 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 05.01.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wur…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Propeco Housing GmbH & Co. KG ist am 24.08.2026 um 11:06 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 05.01.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist Dr. Schiebe auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt worden. Die Schuldnerin hat das Verfügungsverbot über ihr Vermögen erlitten. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 24.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden sowie bestehende Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Für den 05.11.2026 ist eine Gläubigerversammlung angesetzt, in der unter anderem die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters und eines Gläubigerausschusses sowie Entscheidungen über die Fortführung des Unternehmens und die Prüfung angemeldeter Forderungen stattfinden sollen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1490/25 P-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Propeco Housing GmbH & Co. KG, Reuterweg 40, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 50806), vertr. d.: 1. Propeco Verwaltungs-GmbH, Reuterweg 40, 60323 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Clau…
810 IN 1490/25 P-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Propeco Housing GmbH & Co. KG, Reuterweg 40, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 50806), vertr. d.: 1. Propeco Verwaltungs-GmbH, Reuterweg 40, 60323 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Claus Friedrich Tenge-Rietberg, Freiligrathstraße 11, 33617 Bielefeld, (Geschäftsführer), ist am 05.01.2026 um 18:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 21 93 15 0, Fax: 069/ 21 93 15 99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1490/25 P-12-: In dem Insolvenzverfahren Propeco Housing GmbH & Co. KG, Reuterweg 40, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 50806),
vertreten durch:
1. Propeco Verwaltungs-GmbH, Reuterweg 40, 60323 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Claus Friedrich Tenge…
810 IN 1490/25 P-12-: In dem Insolvenzverfahren Propeco Housing GmbH & Co. KG, Reuterweg 40, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 50806),
vertreten durch:
1. Propeco Verwaltungs-GmbH, Reuterweg 40, 60323 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Claus Friedrich Tenge-Rietberg, Freiligrathstraße 11, 33617 Bielefeld, (Geschäftsführer), wurde am 24.08.2026 um 11:06 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 21 93 15 0, Fax: 069/ 21 93 15 99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 24.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1490/25 P-6-8 - Am 24.08.2026 um 11:06 Uhr ist das Insolvenzverfahren Propeco Housing GmbH & Co. KG, Reuterweg 40, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 50806),
vertreten durch:
1. Propeco Verwaltungs-GmbH, Reuterweg 40, 60323 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durc…
810 IN 1490/25 P-6-8 - Am 24.08.2026 um 11:06 Uhr ist das Insolvenzverfahren Propeco Housing GmbH & Co. KG, Reuterweg 40, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 50806),
vertreten durch:
1. Propeco Verwaltungs-GmbH, Reuterweg 40, 60323 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Claus Friedrich Tenge-Rietberg, Freiligrathstraße 11, 33617 Bielefeld, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 21 93 15 0, Fax: 069/ 21 93 15 99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 24.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 05.11.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.08.2026
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