Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RB&P Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 37988
EUID
DEG1312.HRB37988
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 24/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Björn-Till Till
Adresse
Kurfürstendamm 66, 10707 Berlin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.02.2024 , 15:00 Uhr
Eröffnung
20.03.2024 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.04.2024
Prüfungstermin
05.06.2024 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RB&P Management GmbH, Karl-Koopmann-Platz 3, 14547 Beelitz, ist am 20. März 2024 um 13:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung geführt. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 15. Februar 2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Björn-Till Till zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist Rechtsanwalt Björn-Till Till als Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 26. April 2024. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich der Prüfung der angemeldeten Forderungen dient, ist für den 5. Juni 2024 um 10:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam angesetzt. In diesem Termin wird auch über die Person des Insolvenzverwalters, die Bildung eines Gläubigerausschusses und weitere Gegenstände beschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen
der RB&P Management GmbH ; Karl-Koopmann-Platz 3 ; 14547 Beelitz
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wähnert Hafemeister Pollikat, Rechtsanwalt Robert Hafemeister, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin, AZ.: 9918/24 -
wird heute, am 15. Februar 2024, um 15 Uhr, zur S…
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen
der RB&P Management GmbH ; Karl-Koopmann-Platz 3 ; 14547 Beelitz
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wähnert Hafemeister Pollikat, Rechtsanwalt Robert Hafemeister, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin, AZ.: 9918/24 -
wird heute, am 15. Februar 2024, um 15 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Björn-Till Till, Kurfürstendamm 66, 10707 Berlin
bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.
Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des Schuldners befindlichen beweglichen Absonderungsgegenstände ohne vorherige Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten. Ihnen wird auch untersagt, an sie abgetretene Forderungen des Schuldners gegen Dritte einzuziehen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Mißachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird bevollmächtigt, zum Zwecke der Sicherung des Vermögens des Schuldners und der zukünftigen Insolvenzmasse ein Insolvenz-Sonderkonto zu eröffnen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter / Sachverständige ist nicht berechtigt, Aufträge zur Begutachtung oder Bewertung an andere Personen zu erteilen oder zu genehmigen.
Potsdam, den 15. Februar 2024, Amtsgericht Potsdam
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.50 IN 24/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der RB&P Management GmbH, Karl-Koopmann-Platz 3, 14547 Beelitz
Geschäftszweig: Die Vermittlung von Personaldienstleistungen, die Beratung von
Firmen und Projekt-Management.
HRB 37988 P
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 20. März 2024 um 13:00 Uhr das Insol…
6.50 IN 24/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der RB&P Management GmbH, Karl-Koopmann-Platz 3, 14547 Beelitz
Geschäftszweig: Die Vermittlung von Personaldienstleistungen, die Beratung von
Firmen und Projekt-Management.
HRB 37988 P
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 20. März 2024 um 13:00 Uhr das Insolvenz-verfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Björn-Till Till, Kurfürstendamm 66, 10707 Berlin
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei des Insolvenzverwalters anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, des Insolvenzverwalters unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 05.06.2024, 10:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts-Insolvenzgerichts-Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO,
§ 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, den 20. März 2024, 6.50 IN 24/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.50 IN 24/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RB&P Management GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam 37988 P), Karl-Koopmann-Platz 3, 14547 Beelitz
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte WHP - Wähnert Hafemeister Pillokat, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin - wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO …
6.50 IN 24/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RB&P Management GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam 37988 P), Karl-Koopmann-Platz 3, 14547 Beelitz
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte WHP - Wähnert Hafemeister Pillokat, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin - wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 25.9.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 15. Juli 2026, 6.50 IN 24/24
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