Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der The OC Factory OHG ist am 01.02.2025 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 28.04.2025 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Am 16.09.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Eine Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 18.09.2025 um 10:30 Uhr anberaumt, auf dessen Tagesordnung die Zustimmung zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Sparkassenversicherung Sachsen steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 2287/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der The OC Factory OHG, vertr. d. d. GF Herrn Oliver Lang und Herrn Christian Zitterbart Elterleiner Straße 9 a, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz, HRA 8770
vertreten durch den Geschäftsführe…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 2287/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der The OC Factory OHG, vertr. d. d. GF Herrn Oliver Lang und Herrn Christian Zitterbart Elterleiner Straße 9 a, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz, HRA 8770
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Lang
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Zitterbart
ergeht am 14.08.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum: Donnerstag, 18.09.2025
Uhrzeit: 10:30 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude: Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Sparkassenversicherung Sachsen aufgrund eines Großbrandes im Januar 2023 einschließlich der dafür notwendigen Bevollmächtigung der Anwaltskanzlei Dr. Willi Thoma und Partner PartG mbB mit Honorarvereinbarung
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Gründe:
...
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 2287/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der The OC Factory OHG, vertr. d. d. GF Herrn Oliver Lang und Herrn Christian Zitterbart Elterleiner Straße 9 a, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz, HRA 8770
vertreten durch den Geschäftsführe…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 2287/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der The OC Factory OHG, vertr. d. d. GF Herrn Oliver Lang und Herrn Christian Zitterbart Elterleiner Straße 9 a, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz, HRA 8770
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Lang
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Zitterbart
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 16.09.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zustellung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 2 Satz 2 InsO wird auf den Insolvenzverwalter übertragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 2287/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der The OC Factory OHG, vertr. d. d. GF Herrn Oliver Lang und Herrn Christian Zitterbart Elterleiner Straße 9 a, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz, HRA 8770
ergeht am 01.02.2025 nachfolgende …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 2287/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der The OC Factory OHG, vertr. d. d. GF Herrn Oliver Lang und Herrn Christian Zitterbart Elterleiner Straße 9 a, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz, HRA 8770
ergeht am 01.02.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: E-Commerce im Einzelhandel) wird am 01.02.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi
Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft
Franz-Mehring-Straße 2
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 66619840
Telefax: 0371 66619841
Email geschäftlich: chemnitz@stapper.in
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 17.03.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 28.04.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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