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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Das Amtsgericht Darmstadt hat am 12.05.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RDG Service Team UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philip Konen bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Schuldnern des Schuldners wird das Zahlungsverbot auferlegt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto einzurichten. Die beteiligten Finanzbehörden, Banken und Kreditinstitute werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte zu erteilen.
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