Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schieder Möbel Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 6326
EUID
DER2307.HRB6326
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 214/07
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
26.06.2007
Gläubigerversammlung
31.10.2008
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schieder Möbel Holding GmbH ist am 26.06.2007 durch das Amtsgericht Detmold eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz. In der Gläubigerversammlung vom 31.10.2008 wurde die Cyrus Capital Partners LP in den Gläubigerausschuss gewählt. Gegenwärtig wird über die Vergütung des Ausschussmitglieds entschieden. Der Zeitaufwand von 74,25 Stunden durch Herrn Ulrich Schmidt als Vertreter der Antragstellerin ist festgestellt worden. Ein angemessener Stundensatz von 180,00 € wurde aufgrund der besonderen Sachkunde und Qualifikation festgelegt. Die Vergütung wird auf --,-- € festgesetzt. Rechtsmittelbelehrungen bezüglich der sofortigen Beschwerde oder Erinnerung sind enthalten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 214/07
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6326 eingetragenen Schieder Möbel Holding GmbH, Bahnhofstraße 9, 32816 Schieder-Schwalenberg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Gert-Peter Maekelburger
Geschäftszwe…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 214/07
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6326 eingetragenen Schieder Möbel Holding GmbH, Bahnhofstraße 9, 32816 Schieder-Schwalenberg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Gert-Peter Maekelburger
Geschäftszweig: Die einheitliche und zentrale Leitung, Planung, Organisation und Kontrolle des Unternehmens und der Betriebe der Schieder-Möbel Wortmann KG in Schieder-Schwalenberg und anderer selbstständiger Unternehmen, die Möbel, Möbelteile und Möbelzubehör herstellen und vertreiben, sowie die Verwaltung von Beteiligungen an solchen Unternehmen.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses, Cyrus Capital Partners LP, 399 Park Avenue, 39th Floor, USA-USA New York, NY 10022, wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... €
Auslagen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer ... €
Endbetrag ... €
Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.
Gründe:
Gemäß § 73 InsO haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Die Insolvenzschuldnerin stand als Holdinggesellschaft der gesamten Schieder-Gruppe mit mehr als 100 Tochtergesellschaften und rund 11.000 Mitarbeitern vor. Geschäftsgegenstand der Unternehmensgruppe war die Produktion und der Vertrieb von Möbeln im mittleren und unteren Preissegment. Zu aktiven Geschäftszeiten handelte es sich um das größte Möbelunternehmen Europas. Im Verlauf der Geschäftstätigkeit des Schieder-Konzerns war eine Vielzahl von Einzelgesellschaften errichtet worden, die untereinander durch umfangreiche Liefer- und Leistungsbeziehungen verbunden waren. Diese Einzelgesellschaften befinden bzw. befanden sich mehrheitlich ebenfalls in einem Insolvenzverfahren über ihr jeweiliges Vermögen.
Als Marktführer im mitteleuropäischen Raum produzierten die Unternehmen der Gruppe an 39 Standorten, hiervon 6 in Deutschland und 28 in Polen.
Die Insolvenzschuldnerin ist die Holdinggesellschaft der Schieder-Gruppe und wurde errichtet, um die Beteiligungen an diversen operativ tätigen Unternehmen zu halten.
Der Jahresabschluss zum 31.03.2006 wies eine Bilanzsumme i.H.v. 350.359.778,08 € und Umsatzerlöse i.H.v. 705.602,01 € aus. Da die Insolvenzschuldnerin operativ nicht tätig war, waren außer dem Geschäftsführer keine Arbeitnehmer angestellt. Allerdings nahm sie - entsprechend der Üblichkeit in der gesamten Schieder-Gruppe - die Tätigkeit formal bei anderen Schieder-Gesellschaften angestellten Mitarbeitern in Anspruch. Die anfallenden Kosten wurden jeweils durch ein System von Konzernumlagen abgerechnet.
Die Schuldnerin ist nach den Merkmalen des § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzuordnen.
Am 26.06.2007 eröffnete das Amtsgericht Detmold das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin.
In der Gläubigerversammlung vom 31.10.2008 wurde die Cyrus Capital Partners LP, New York (USA) in den Gläubigerausschuss gewählt.
Die Antragstellerin ist im vorstehenden Verfahren nicht als Insolvenzgläubiger beteiligt.
Der einem Mitglied des Gläubigerausschusses gemäß § 73 Abs. 1 S. 1 InsO für seine Tätigkeit zustehende Anspruch auf Vergütung und Erstattung angemessener Auslagen richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem Umfang der Tätigkeit; § 73 Abs. 1 S. 2 InsO.
Der Zeitaufwand der Mitglieder des Gläubigerausschusses ist in diesem Zusammenhang die vorrangige Bemessungsgrundlage für die Vergütung.
Neben dem Zeitaufwand ist auch dem Umfang der Tätigkeit bei der Bemessung der Vergütung Rechnung zu tragen.
Für die - wie hier - vor dem 31.12.2020 beantragten Verfahren sieht § 17 Abs. 1 S. 1 InsVV eine Vergütung vor, die regelmäßig zwischen 35 und 95 € je Stunde beträgt.
Mit der Deckelung des Stundensatzes wollte der Gesetzgeber eine Auszehrung der Masse verhindern (Begr. RegE ESUG, BT-Drucks. 17/5712, 43). Dennoch ist das Gericht, wie sich aus der Formulierung "regelmäßig" ergibt, berechtigt, bei besonderen Umständen Stundensätze festzulegen, die den in § 17 Abs. 1 S. 1 InsVV genannten oberen Betrag übersteigen (BGH NZI 2021, 461).
[..........]
Die Cyrus Capital Partners LP entsandte Herrn Ulrich Schmidt in den Gläubigerausschuss. Dieser ist selbständig und freiberuflich tätig und sollte sein immobilienwirtschaftliches Wissen und seine langjährige Erfahrung in der Verwertung von Immobilienbeständen und Grundstücken einbringen. Ferner hat er seinen Lebenslauf dem Insolvenzgericht zur Kenntnisnahme übersandt.
Als Ergebnis der Prüfungen ist festzustellen, dass die Vergütungsobergrenze von 95 € keine angemessene Vergütung für die Antragstellerin darstellt.
Mit Blick auf die Sachkunde und Qualifikation des Vertreters der Antragstellerin und der Anforderungen des Insolvenzverfahrens ist ein Stundensatz von 180,00 € angemessen und ausreichend.
Für insgesamt 74,25 Stunden (siehe Schriftsatz des Herrn Ulrich Schmidt vom 26.03.2023) näher dargelegten Zeitaufwands ist folglich die Vergütung auf --,-- € festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold oder dem Landgericht Detmold, Paulinenstr. 46, 32756 Detmold, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold oder dem Landgericht Detmold eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, eingesehen werden.
10 IN 214/07
Amtsgericht Detmold, 25.08.2026
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