Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SHL Konzept Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hamoniestr. 24, 63456 Hanau
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 98766
EUID
DEM1502.HRB98766
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 269/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069-370022-0
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
24.01.2025
Prüfungstermin
18.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Projektmanagement, Ausschreibung, Objektüberwachung, bautechnische Beratung und Planung einschließlich Ausführung von Bauleistungen, sowie Vergabe vorgenannter Dienstleistungen an Drittfirmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHL Konzept Bau GmbH ist eröffnet. Im Verfahren wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin wurde bestimmt, an dem Widersprüche gegen diese Forderungen eingereicht werden müssen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Zudem wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Dem Verwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsmittel gegen die Entscheidungen können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 269/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHL Konzept Bau GmbH, Harmoniestr. 24, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 98766), vertr. d.: Hizri Livoreka, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177…
70 IN 269/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHL Konzept Bau GmbH, Harmoniestr. 24, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 98766), vertr. d.: Hizri Livoreka, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 21.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 269/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHL Konzept Bau GmbH, Harmoniestr. 24, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 98766), vertr. d.: Hizri Livoreka, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177…
70 IN 269/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHL Konzept Bau GmbH, Harmoniestr. 24, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 98766), vertr. d.: Hizri Livoreka, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.09.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 14.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 269/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHL Konzept Bau GmbH, Harmoniestr. 24, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 98766), vertr. d.: Hizri Livoreka, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von…
70 IN 269/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHL Konzept Bau GmbH, Harmoniestr. 24, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 98766), vertr. d.: Hizri Livoreka, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-370022-0, Fax: 069-370022-111, E-Mail: m.plathner@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 24.927,49 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 25 % festgesetzt wird
Erhöhungen des Regelbruchteils nach § 63 III S. 2 InsO wurden nicht beantragt, Herabsetzungsfaktoren sind nicht ersichtlich.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 14.07.2026
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