Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tagg-s Beteiligungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Osterwaldstraße 10, Lodenfrey Park, Haus F 21, 80805 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 253123
EUID
DED2601V.HRB253123
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1501 IN 2544/22
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
31.03.2025 , 10:30 Uhr
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
14.04.2025
Schlusstermin / Einwendungsfrist
26.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung und Erwerb von sowie Beteiligung an Unternehmen; unternehmerische Führung und Kontrolle der operativen Gesellschaften. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tagg-s Beteiligungs-GmbH findet die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren statt. Die Gläubiger haben die Möglichkeit, bis zum 14.0HD.2025 Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht schriftlich zu widersprechen. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 31.03.2025 um 10:30 Uhr im Sitzungssaal 102, Infanteriestraße 5, 80797 München, anberaumt. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Erteilung der Zustimmung, dass Ansprüche der Insolvenzmasse gegen die organschaftliche Vertreterin der Schuldnerin, Frau Cia Ruth Kleffmann, aus Insolvenzanfechtung sowie möglichen sonstigen Haftungsnormen mangels Aussichten auf Durchsetzbarkeit nicht weiterverfolgt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tagg-s Beteiligungs-GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführerin Kleffmann Ruth-Cia vertreten. Das Amtsgericht München hat den Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba als Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tagg-s Beteiligungs-GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführerin Kleffmann Ruth-Cia vertreten. Das Amtsgericht München hat den Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba als Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt; der Insolvenzverwalter darf einen Betrag aus der Masse entnehmen. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 11-19). Beteiligte können bis zum 14.04.2025 den Forderungsanmeldungen widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Eine Gläubigerversammlung soll über die Erteilung der Zustimmung beschließen, dass Ansprüche aus Insolvenzanfechtung und sonstigen Haftungsnormen gegen die organschaftliche Vertreterin Frau Cia Ruth Kleffmann mangels Aussichten auf Durchsetzbarkeit nicht weiterverfolgt werden. Dieser Termin ist für den 31.03.2025 anberaumt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tagg-s Beteiligungs-GmbH ist eröffnet. Der Schuldnerin steht die Geschäftsführerin Ruth-Cia Kleffmann vor, vertreten durch die Rechtsanwälte Freshwaters Legal LLP. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen; der …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tagg-s Beteiligungs-GmbH ist eröffnet. Der Schuldnerin steht die Geschäftsführerin Ruth-Cia Kleffmann vor, vertreten durch die Rechtsanwälte Freshwaters Legal LLP. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen; der Betrag darf der Masse entnommen werden. Eine Gläubigerversammlung war am 31.03.2025 zur Beschlussfassung über die Nichtverfolgung von Anfechtungsansprüchen gegen die Geschäftsführerin einberufen. Nachträglich angemeldete Forderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft; die Widerspruchsfrist endete am 14.04.2025. Das Verfahren befindet sich nun in der Schlussphase: Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglicher Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren, wobei Einwendungen bis zum 26.10.2026 zulässig sind. Der Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 2544/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tagg-s Beteiligungs-GmbH, Osterwaldstraße 10, 80805 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Kleffmann Ruth-Cia
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 253123
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Freshwaters Legal …
1501 IN 2544/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tagg-s Beteiligungs-GmbH, Osterwaldstraße 10, 80805 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Kleffmann Ruth-Cia
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 253123
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Freshwaters Legal LLP, Friedrich-Ebert-Str. 4, 34117 Kassel
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung, dass Ansprüche der Insolvenzmasse gegen die organschaftliche Vertreterin der Schuldnerin, Frau Cia Ruth Kleffmann, aus Insolvenzanfechtung sowie möglichen sonstigen Haftungsnormen mangels Aussichten auf eine Durchsetzbarkeit im Insolvenzverfahren nicht weiterverfolgt werden,
wird bestimmt auf
Montag, 31.03.2025, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 2544/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tagg-s Beteiligungs-GmbH, Osterwaldstraße 10, 80805 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Kleffmann Ruth-Cia
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 253123
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Freshwaters Legal …
1501 IN 2544/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tagg-s Beteiligungs-GmbH, Osterwaldstraße 10, 80805 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Kleffmann Ruth-Cia
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 253123
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Freshwaters Legal LLP, Friedrich-Ebert-Str. 4, 34117 Kassel
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11-19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 2544/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tagg-s Beteiligungs-GmbH, Osterwaldstraße 10, 80805 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Kleffmann Ruth-Cia
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 253123
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Freshwaters Legal …
1501 IN 2544/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tagg-s Beteiligungs-GmbH, Osterwaldstraße 10, 80805 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Kleffmann Ruth-Cia
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 253123
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Freshwaters Legal LLP, Friedrich-Ebert-Str. 4, 34117 Kassel
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba, Marsstraße 24, 80335 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 07.08.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 2544/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tagg-s Beteiligungs-GmbH, Osterwaldstraße 10, 80805 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Kleffmann Ruth-Cia
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 253123
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Freshwaters Legal …
1501 IN 2544/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tagg-s Beteiligungs-GmbH, Osterwaldstraße 10, 80805 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Kleffmann Ruth-Cia
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 253123
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Freshwaters Legal LLP, Friedrich-Ebert-Str. 4, 34117 Kassel
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.10.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.08.2026
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