Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TRUSTCO Beteiligungs Aktiengesellschaft
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 27308
EUID
DEW1215.HRB27308
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 122/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Uwe Bock
Rolle
Vorstand / Mitaktionär der Schuldnerin
Adresse
Otto-Kanning-Straße 44b, 06120 Halle (Saale)
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
22.05.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRUSTCO Beteiligungs Aktiengesellschaft ist eröffnet. Der Schuldner hat seinen Sitz in Halle (Saale) und wird durch den Vorstand Uwe Bock vertreten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 22.05.2025 angesetzt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, konkret der Zustimmung zu einem Vergleich über die Abgeltung von Ansprüchen der Masse auf Haftung des Vorstands und der Aufsichtsräte. Eine Ausfertigung des unter aufschiebender Bedingung stehenden Vergleichs liegt zur Einsicht aus. Die Entscheidung wurde am 01.04.2025 vom Amtsgericht Halle (Saale) verkündet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 122/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRUSTCO Beteiligungs Aktiengesellschaft, Trothaer Straße 65, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 27308), vertr. d.: Uwe Bock, bei Neugebauer, Otto-Kanning-Straße 44b, 06120 Halle (Saale), (Vorstand), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversamm…
59 IN 122/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRUSTCO Beteiligungs Aktiengesellschaft, Trothaer Straße 65, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 27308), vertr. d.: Uwe Bock, bei Neugebauer, Otto-Kanning-Straße 44b, 06120 Halle (Saale), (Vorstand), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 22.05.2025, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Erteilung der Zustimmung/Genehmigung zu dem vom Insolvenzverwalter mit dem Vorstand und Mitaktionär der Schuldnerin, Uwe Bock, ausgehandelten Vergleich über die Abgeltung von Ansprüchen der Masse auf Haftung des Vorstands und der Aufsichtsräte nach §§ 92, 93 Abs. 2, 3 AktG aF u. § 15 b Abs. 4 InsO nF bzw. nach §§ 116 S. 1, 93 AktG aF, 15 b InsO nF.
Eine Ausfertigung des unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Gläubiger- versammlung stehenden Vergleichs (Blatt 25 bis 30 Bd. IV d.A.) ist auf der Geschäftsstelle der Insolvenzabteilung zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 01.04.2025
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