Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vangionen Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Vangionenstraße 15, 67547 Worms
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 49714
EUID
DET2304V.HRB49714
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Worms
Aktenzeichen
11 IN 71/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Björn Rechel
Adresse
Adenauerring 1, 67547 Worms
Telefon
06241/268690
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
10.04.2026
Prüfungstermin
28.04.2026
Schlusstermin
23.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme von deren Geschäftsführung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vangionen Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Björn Rechel, ist bestellt. Im Verfahren wurden Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO zur Teilnahme zugelassen und zur Anmeldung ihrer Forderungen bis zum 10.04.2026 aufgefordert. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 28.04.2026 bestimmt. Das Verfahren befindet sich nun im Endstadium: Dem Insolvenzverwalter wurde die Schlussverteilung zugestimmt und der Schlusstermin für den 23.06.2026 bestimmt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt. Da mangels Teilungsmasse voraussichtlich keine Schlussverteilung stattfindet, liegt die verfügbare Masse bei 3.172,98 €, während Insolvenzforderungen in Höhe von 0,00 € zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 71/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Vangionen Verwaltungs GmbH, hat der Insolvenzverwalter Vergütungsantrag gestellt. Dieser kann auf der Geschäftsstelle während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme binnen 2 Woch…
11 IN 71/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Vangionen Verwaltungs GmbH, hat der Insolvenzverwalter Vergütungsantrag gestellt. Dieser kann auf der Geschäftsstelle während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Wirksamkeit der Veröffentlichung gegeben.
Amtsgericht Worms, 13.03.2026
-Insolvenzgericht-
S2 Schreiben an Verwalter/in
die öffentliche Bekanntmachung des Vergütungsantrags zur Gewährung des rechtlichen Gehörs wurde veranlasst.
Mit freundlichen Grüßen
Reetz
Rechtspflegerin
Beglaubigt
Kirsch
Justizinspektorin
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 71/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vangionen Verwaltungs GmbH, Vangionenstraße 15, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 49714), vertr. d.: Dr. Volker Zimmermann, Triftbrunnenweg 34, 67434 Neustadt a. d. Weinstraße, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 A…
11 IN 71/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vangionen Verwaltungs GmbH, Vangionenstraße 15, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 49714), vertr. d.: Dr. Volker Zimmermann, Triftbrunnenweg 34, 67434 Neustadt a. d. Weinstraße, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 10.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Björn Rechel, Adenauerring 1, 67547 Worms, Tel.: 06241/268690, Fax: 06241/26869-100 schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den Dienstag, den 28.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Worms, 13.03.2026
-insolvenzgericht-
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
11 IN 71/22
05.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Vangionen Verwaltungs GmbH, Vangionenstraße 15, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 49714),
vertreten durch:
Dr. Volker Zimmermann, Triftbrunnenweg 34, 67434 Neustadt a. d. Weinstraße, (Geschäftsführer),
Verfahren…
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
11 IN 71/22
05.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Vangionen Verwaltungs GmbH, Vangionenstraße 15, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 49714),
vertreten durch:
Dr. Volker Zimmermann, Triftbrunnenweg 34, 67434 Neustadt a. d. Weinstraße, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schüssler - Pöschke - Schnarr - Odenwälder - Günthert, Bismarckstraße 4/II, 69469 Weinheim,
wird der Schlussverteilung zugestimmt und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf
Dienstag, den 23.06.2026, mit folgenden Tagesordnungspunkten:
a) Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum vorgenannten Zeitpunkt gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch unter Angabe des obigen Aktenzeichens erheben. Die Anmeldungsunterlagen, sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum vorgenannten Zeitpunkt auf der Geschäftsstelle des angegebenen Termin Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird bis zum Ablauf des 23.06.2026 gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters . Mangels Forderungsanmeldungen liegt ein Schlussverzeichnis nicht vor. Anträge und Erklärungen sind bis zum vorgenannten Zeitpunkt schriftlich beim Amtsgericht Worms -Insolvenzgericht-, unter Angabe des obigen Aktenzeichens einzureichen.
Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegt bis zum 23.06.2026 zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Mangels Teilungsmasse wird eine Schlussverteilung voraussichtlich nicht stattfinden.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt. Der Beschluss kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Worms ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govapp_16417973158617710649122712873785 des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Worms, den 05.05.2026
- Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 71/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vangionen Verwaltungs GmbH, Vangionenstraße 15, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 49714), vertr. d.: Dr. Volker Zimmermann, Triftbrunnenweg 34, 67434 Neustadt a. d. Weinstraße, (Geschäftsführer), werden dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Björn Rechel in Worms, für…
11 IN 71/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vangionen Verwaltungs GmbH, Vangionenstraße 15, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 49714), vertr. d.: Dr. Volker Zimmermann, Triftbrunnenweg 34, 67434 Neustadt a. d. Weinstraße, (Geschäftsführer), werden dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Björn Rechel in Worms, für die im Insolvenzverfahren geleisteten Tätigkeiten die Vergütung und Auslagen wie folgt festgesetzt:
RegelVergütungsbetrag EUR xxx
Umsatzsteuer auf Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Umsatzsteuer auf Auslagen EUR xxx
Gesamtsumme EUR xxx
(i.W. xxx xxx/100)
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die Gesamtsumme von Vergütung und Auslagen aus der verwalteten Insolvenzmasse nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu entnehmen.
Die bisher genehmigten und entnommenen Vorschüsse sind auf die festgesetzte Vergütung und die festgesetzten Auslagen anzurechnen.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat gem. § 63 InsO Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit und Ersatz der ihm entstandenen Auslagen. Für die Bestimmung der Höhe der Vergütung ist § 65 InsO i.V.m. der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung anzuwenden. Die Vergütung ist nach dem Wert der Insolvenzmasse i.S.d. § 1 InsVV auf Grundlage der Regelsätze des § 2 InsVV unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV zu berechnen.
Die Berechnungsgrundlage ist hierfür das in dem Verfahren eingenommene Aktivvermögen zum Zeitpunkt der Beendigung.
Die zur Zeit der Abschlussreife des Insolvenzverfahrens anzusetzende Masse i.S.d.
§ 1 InsVV beträgt 20.026,87 (inkl. USt. Erstattung) Euro.
Nach der nunmehr durchzuführenden Staffelbewertung gemäß § 2 InsVV ergibt sich sodann folgende Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter:
Die Regelvergütung ist gem. § 3 InsVV je nach Art und Verlauf des Verfahrens abweichend festzusetzen.
Vorliegend wurden keine Zu-und Abschläge geltend gemacht.
Demzufolge beläuft sich der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters auf
xxx EUR.
Ferner wurde der pauschale Auslagenersatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wie beantragt in Höhe von xxx EUR ( 30% aus 8.010,75 EUR) in Ansatz gebracht. Bei einer Laufzeit von 29 angefangenen Monaten (Eröffnung des Verfahrens am 10.11.2022 bis Schlussrechnungslegung) ergibt sich eine Pauschale in Höhe von 10.150 EUR. Demnach wurde die Obergrenzen von 350,-- Euro je angefangenen Monat und der Höchstsatz gemäß § 8 Abs. 3 S. 2 InsVV in Höhe von höchstens 30 % der Regelvergütung bei der geltend gemachten Auslagenpauschale nicht überschritten.
Der Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer folgt aus § 7 InsVV
Hieraus ergibt sich die festgesetzte Gesamtvergütung einschließlich Umsatzsteuer in Höhe von xxx EUR.
Amtsgericht Worms, 05.05.2026
-Insolvenzgericht-
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vangionen Verwaltungs GmbH
Vangionenstraße 15, 67547 Worms
AG Mainz, HRB49714
Vertr. d. d. GF Dr. Volker Zimmermann
Amtsgericht Worms, 11 IN 71/22
ist eine zur Verteilung zur Verfügung stehende Masse ist in Höhe von 3.172,98 € vor-
handen. Zu berücksichtigen sind Insolven…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vangionen Verwaltungs GmbH
Vangionenstraße 15, 67547 Worms
AG Mainz, HRB49714
Vertr. d. d. GF Dr. Volker Zimmermann
Amtsgericht Worms, 11 IN 71/22
ist eine zur Verteilung zur Verfügung stehende Masse ist in Höhe von 3.172,98 € vor-
handen. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 0,00 €. Das Ver-
zeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amts-
gerichtes Worms - Insolvenzgericht - zur Einsichtnahme der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Worms, den 12.05.2026
-Insolvenzgericht-
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.