Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
XWAY Transpor UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Am Wasserhäuschen 42, 01723 Wilsdruff
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 36416
EUID
DEU1104.HRB36416
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
564 IN 85/22
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
07.06.2022
Forderungsanmeldefrist
03.12.2025
Schlusstermin
23.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Kurierfahrten aller Art durch Personenkraftwagen, Kleintransporter und ähnliche Fahrzeuge sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XWAY Transport UG (haftungsbeschränkt) ist am 07.06.2022 durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Teilungsmasse von 120.381,35 EUR zugrunde gelegt und ein Zuschlag von 35 Prozent gewährt wurde. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Für die Schlussrechnung und das weitere Verfahren ist der Schlusstermin angesetzt. Insolvenzgläubiger haben ihre Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bis zum 23.03.2026 beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Zudem wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen angeordnet; Widersprüche sind bis zum 03.12.2025 möglich. Der Insolvenzverwalter gibt an, dass Forderungen in Höhe von 266.045,49 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von 46.628,11 EUR zur Verteilung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 85/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XWAY Transport UG (haftungsbeschränkt), Keulenbergstraße 58, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36416
vertreten durch den Geschäftsführer Silvio Kontek
ergeht am 02.02.2026 nachfolgende Entscheidung:
…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 85/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XWAY Transport UG (haftungsbeschränkt), Keulenbergstraße 58, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36416
vertreten durch den Geschäftsführer Silvio Kontek
ergeht am 02.02.2026 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit die Vergütung festgesetzt.
Der Vorschussbetrag ist auf die Vergütung anzurechnen. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Restbetrag der festgesetzten Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 07.06.2022 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 30.06.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 120.381,35 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV .
Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von 35 Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 30.06.2025 verwiesen.
Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend durch den Mehraufwand aufgrund des destruktiven Verhaltens des Schuldnervertreters und den dadurch notwendigen Zwangsmaßnahmen gegeben.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von 3,50 EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 85/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XWAY Transport UG (haftungsbeschränkt), Keulenbergstraße 58, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36416
vertreten durch den Geschäftsführer Silvio Kontek
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahr…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 85/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XWAY Transport UG (haftungsbeschränkt), Keulenbergstraße 58, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36416
vertreten durch den Geschäftsführer Silvio Kontek
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 23.03.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 266.045,49 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 46.628,11 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 85/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XWAY Transport UG (haftungsbeschränkt), Keulenbergstraße 58, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36416
vertreten durch den Geschäftsführer Silvio Kontek
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldete…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 85/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XWAY Transport UG (haftungsbeschränkt), Keulenbergstraße 58, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36416
vertreten durch den Geschäftsführer Silvio Kontek
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 03.12.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 85/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XWAY Transport UG (haftungsbeschränkt), Keulenbergstraße 58, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36416
vertreten durch den Geschäftsführer Silvio Kontek
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubige…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 85/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XWAY Transport UG (haftungsbeschränkt), Keulenbergstraße 58, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36416
vertreten durch den Geschäftsführer Silvio Kontek
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Dienstag, 15.10.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Auf der Tagesordnung steht:
Der vom Insolvenzverwalter mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin Silvio Kontek geschlossene, mit Beschluss des Landgerichtes Dresden vom 20.09.2024 bestätigte, gerichtliche Vergleich, wonach die gegen den Geschäftsführer Silvio Kontek gem. §15b InsO bestehenden Ansprüche in Höhe von insgesamt 114.697,40 € € gegen Zahlung von 15.000,00 € € bis zum 31.03.2025 an die Insolvenzmasse erledigt sind, wird genehmigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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