Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Y&K Transport UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Saarland
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 105658
EUID
DEV1109.HRB105658
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
103 IN 2/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Betriebswirtin Simone Gisdal
Adresse
Kirchwies 4, 66119 Saarbrücken
Termine & Fristen
Eröffnung
20.08.2026 , 10:26 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.10.2026
Berichtstermin
17.11.2026 , 13:45 Uhr
Prüfungstermin
17.11.2026 , 13:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Y&K Transport UG (haftungsbeschränkt) ist am 20.08.2026 um 10:26 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge von Gläubigern, die am 08.01.2026 und 27.01.2026 bei Gericht eingegangen waren. Zugleich wurden die Verfahren 103 IN 2/26 und 103 IN 12/26 miteinander verbunden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Dipl.-Betriebswirtin Simone Gisdal ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 03.11.2026 auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist für den 17.11.2026 um 13:45 Uhr im Amtsgericht Saarbrücken angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 2/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105658 eingetragenen Y&K Transport UG (haftungsbeschränkt), Saarbrücker Str. 112, 66359 Bous, frühere Anschrift: In den Pfählen 36, 66740 Saarlouis,, gesetzlich vertreten du…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 2/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105658 eingetragenen Y&K Transport UG (haftungsbeschränkt), Saarbrücker Str. 112, 66359 Bous, frühere Anschrift: In den Pfählen 36, 66740 Saarlouis,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Youssef Sidawi, Nikolaus-Cusanus-Straße 9, 66773 Schwalbach
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.08.2026, um 10:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund von am 08.01.2026 und 27.01.2026 bei Gericht eingegangenen Anträgen von Gläubigern. Zugleich werden die Verfahren 103 IN 2/26 und 103 IN 12/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Dipl.-Betriebswirtin Simone Gisdal, Kirchwies 4, 66119 Saarbrücken.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 17.11.2026, 13:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 26 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
103 IN 2/26
Saarbrücken, 20.08.2026
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